Der Zweckverband

Bestand
Die politischen Gemeinden des Bezirks Meilen bilden zusammen unter dem Namen «Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Meilen» (ZV KES Meilen) einen Zweckverband nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes. Sie konstituieren auf unbestimmte Zeit einen Kindes- und Erwachsenenschutzkreis gemäss dem Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR) vom 25. Juni 2012.
 
Zweck
Der Verband bezweckt: die Führung einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), die alle Aufgaben des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes erfüllt, die den Verbandsgemeinden nach übergeordnetem Recht zukommen, die Führung von Massnahmen des Erwachsenenschutzrechtes, die von den Behörden der Verbandsgemeinden im Sinne des übergeordneten Rechts sicherzustellen sind (Fachstelle Erwachsenenschutz Bezirk Meilen, FES).